Verwaltungsgericht Münster hat entschieden: Bocholter Polizei handelte gegenüber Rainer Sauer rechtswidrig

Das Verwaltungsgericht Münster hat heute Rainer Sauer, dem Pressesprecher der im Rat der Stadt Bocholt vertretenen parteiunabhängigen Sozialen Liste, recht gegeben, der nach

Von links: Rainer Sauer und Bärbel Sauer mit Rechtsanwältin Franziska Lagenbach.

dem schrecklichen Ereignis in Fukushima vor zwei Jahren zu den Teilnehmern einer Mahnwache „Stopp Atomkraft – Fukushima ist überall“ vor dem Historischen Bocholter Rathaus gesprochen hatte und dafür ein Megafon benutzte (Tenor der Urteilsverkündung: Die Auflage der Kreispolizeibehörde Borken war rechtswidrig). Die Kreispolizeibehörde Borken hatten Sauer hingegen durch Anordnung die Benutzung eines Megafons untersagt, sofern nicht mindestens 40 Teilnehmer anwesend sind, da sonst die öffentliche Sicherheit gefährdet sei. Die Polizei behauptet, das weniger als 40 Teilnehmer anwesend waren.

Einige Wochen später bekam Sauer einen Strafbefehl mit der Aufforderung, dass er 900 Euro zahlen solle oder ersatzweise neun Tage Haft – und das ohne eine Gerichtsverhandlung. Sauer zog dann vor das Verwaltungsgericht Münster, um feststellen zu lassen, dass diese Anordnung rechtswidrig gewesen ist. Zur Begründung machte Sauers Anwalt, Bernd Achelpöhler, im wesentlichen geltend, dass die Kreispolizeibehörde Borken verkannt habe, dass durch das Grundrecht der Versammlungsfreiheit der Einsatz von Lautsprechern auch bei weniger als 40 Versammlungsteilnehmern geschützt sei. Zudem die Begrenzung auch nicht erforderlich gewesen sei, da sich in der Umgebung des Versammlungsorts keine lärmempfindliche Bebauung befunden habe. Außerdem sei der Einsatz von Lautsprechern notwendig gewesen, um Dritten, die an der Versammlung nicht selbst teilnehmen, zu ermöglichen, die Inhalte der Versammlung wahrzunehmen.

Sauer zeigt sich über das Urteil hoch erfreut und erklärt dazu: “Die Verantwortlichen bei der Polizei wollten mich und meine Mitstreiter eindeutig bei der Ausübung der demokratischen Rechte und des Engagement gegen Atomkraft behindern. Dies geschah übrigens nicht zum ersten Male. Seit dem wir vor sechs Jahren aktiv und erfolgreiche gegen Neonazis vorgegangen waren, wurden wir bei Aktionen jeglicher Art in der Bocholter Innenstadt immer wieder auf Schritt und Tritt von der Polizei beobachtet. Das hat schließlich dazu geführt, dass wir die Aktivitäten etwas runterfahren mussten. Aber auch die Stadtverwaltung Bocholt war nicht ganz unschuldig daran, die im Zusammenspiel mit der Polizei uns ebenso die Benutzung eines Megafons untersagte. Jetzt ist ein für alle mal klargestellt, dass wir uns rechtlich einwandfrei verhalten haben. Hingegen die Verantwortlichen bei der Polizei das Versammlungsrecht rechtswidrig ausgelegt und uns somit dauernd behindert haben. Damit ist nun endlich Schluss und die Gerechtigkeit hat gesiegt.“

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