Die Wählergemeinschaft Soziale Liste Bocholt unterstützt ausdrücklich den Vorstoß des Bürgermeisters, für Hinweise zur Ergreifung des oder der Täter in Sachen Drohmails eine Belohnung von 10.000 Euro auszuloben. Dies wurde beim Neujahrsempfang der Stadt Bocholt angekündigt. Seit 2016 gehen regelmäßig bei der Stadt Bocholt, bei Ratsmitgliedern und weiteren ehrenamtlichen Personen Mails ein mit Drohungen und Beleidigungen. Die Inhalte sind teils rassistisch. Von daher wird vermutet, dass die Schreiben aus der „rechten Ecke“ stammen.
Vor 9 Jahren hatten wir so einen Antrag im Rat gestellt
Bereits im Dezember 2016 hatte die Wählergemeinschaft den Antrag im Rat gestellt, dass zur Ergreifung des oder der Täter eine Belohnung von 3.000,00 Euro ausgesetzt werden soll. Der Antrag wurde jedoch in der Ratssitzung am 21. Dezember 2016 abgelehnt.
In der Begründung zum Antrag hatte Ratsfrau Bärbel Sauer, die selber Drohmails erhalten hat, ausgeführt:
„Seit Monaten erhalten der Bürgermeister, der Stadtkämmerer und Personen des öffentlichen Lebens anonyme Hass-Mails. Auch Bürger, die sich in Bocholt gegen fremdenfeindliche Tendenzen engagieren, sind davon betroffen. Die Inhalte sind widerlich, menschenverachtend und rassistisch. In einigen Hass-Mails wird sogar mit Mord gedroht. Für die Betroffenen und ihren Familien ist das unerträglich. Die Ermittlungsbehörden sind zwar intensiv zu Gange, um den oder die Täter dingfest zu machen, jedoch wäre es unabhängig davon angebracht zur Ergreifung der Täter eine Belohnung von 3.000.00 € auszusetzen. Die Chance, den oder die Täter zu überführen, würde sich dadurch allemal erhöhen. Der Betrag für die Belohnung kommt nur zur Auszahlung, wenn durch entsprechende Hinweise der oder die Täter überführt werden. Wenn so die unsäglichen und feigen Hass-Mails beendet werden könnten, wäre die Finanzierung der Belohnung durch den städtischen Haushalt mehr als vertretbar. Es darf auch nicht verkannt werden, dass indirekt alle städtischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter durch die Hass-Mails betroffen sind.“
Die Strafverfolgungsbehörden müssen den Druck erhöhen
Die damalige Begründung sei aktueller denn je. Unabhängig davon erwarten wir auch, dass seitens der Strafverfolgungsbehörden der Druck auf den oder die Täter erhöht werde. Möglichkeiten dazu bestehen bereits, ohne die vorhandenen Gesetze zu verschärfen, betonen Rainer Sauer und Anita Lohberg vom Vorstand.