Herr „Hans G. Vogt“ blendet bei seinem Leserbrief vom 17. Juli im BBV Tatsachen einfach aus. Ratsfrau Bärbel Sauer (Soziale Liste) äußert sich daher dazu und stellt einiges richtig:
Im Stadtrat ging es nur darum, ob das Bürgerbegehren rechtlich zulässig ist oder nicht. Dazu habe ich vor der Beschlussfassung einiges ausgeführt. Das Für und Wider des Bürgerbegehrens stand nicht zur Abstimmung, weil der Rat darüber nicht zu entscheiden hatte.
Bürgerbegehren sind an sich eine gute Sache
Bürgerbegehren an sich halte ich für eine gute Sache. Dieses Bürgerbegehren spaltet jedoch und richtet sich gegen Kriegsflüchtlinge und gegen politisch Verfolgte, die unseren Schutz brauchen.
Es gab zwei Bürgerversammlungen in Biemenhorst
Es gab im Bürgerzentrum Biemenhorst zwei Bürgerversammlungen. An einer davon habe ich teilgenommen. Die Vertreter der Stadt haben sehr ausführlich über den geplanten Standort berichtet und alle Fragen dazu beantwortet.
Bisher 70 Unterkünfte für Geflüchtete, davon zwei große Einrichtungen
Bisher gibt es in Bocholt circa 70 Unterkünfte für Geflüchtete, davon zwei große Unterkünfte. Biemenhorst war davon bislang ausgenommen. Jedem sollte klar sein: Wenn die geplante Unterkunft „Auf dem Takenkamp“ verhindert werden würde, müssten gegebenenfalls Schulturnhallen dafür frei gezogen werden, so dass unsere Kinder vorerst auf den Schulsport und den Vereinssport verzichten müssten. Denn irgendwo müssen die Geflüchteten doch untergebracht werden. Dies würde auch bedeuten, dass sodann die anderen Stadtteile noch zusätzlich Geflüchtete aufnehmen müssten, weil dort schon Geflüchtete untergebracht sind.
Bezirksregierung Arnsberg obliegt Zuweisung in den Kommunen
Für die Zuweisung der Geflüchteten in den Kommunen ist übrigens die Bezirksregierung Arnsberg zuständig, sodass örtlich nur die Entscheidung darüber getroffen werden kann, wo in Bocholt Geflüchtete untergebracht werden sollen.
Stimmungsmache löste Bürgerbegehren aus
Dem Hinweis über die CDU Süd-Ost und deren geforderte Obergrenze kann ich nichts Positives abgewinnen. Denn genau dies hat dazu geführt, dass die Initiatoren des Bürgerbegehrens dazu ermutigt wurden, dieses Bürgerbegehren durchzuführen und damit Bocholt zu spalten. Auch beim Bürgermeister hätte ich mir ein stärkeres und vehementes Auftreten gewünscht, statt den Eindruck gegenüber den Initiatoren des Bürgerbegehrens zu erwecken „Da geht noch was“.
Bürgerbegehren grenzt Geflüchtete aus und führt zur Spaltung der Gesellschaft
Nicht die Entscheidung des Stadtrates über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens schadet der Demokratie. Vielmehr genau dieses Bürgerbegehren, womit es nicht mehr um die eigentliche Unterkunft „Auf dem Takenkamp“ geht, sondern, ob Geflüchtete überhaupt noch in Bocholt willkommen sind. In Anbetracht der Geflüchteten aus den Kriegsgebieten oder der politisch Verfolgten, die zu uns kommen und Schutz suchen, halte ich dies für eine schlimme Entwicklung. Wehret den Anfängen!
Unterschriftenliste wird beharrlich unter Verschluss gehalten
Merkwürdig finde ich es auch, dass die Unterschriftenliste nirgendwo öffentlich einzusehen ist. In der Unterschriftenliste sind die Begründung und die Fragestellung des Bürgerbegehrens aufgeführt. Es wundert mich allerdings nicht, weil von den Initiatoren und Unterstützer des Bürgerbegehrens Gründe in den Sozialen Medien und in deren Videobeiträgen auf YouTube hervorgehoben werden, die nicht Inhalt des Bürgerbegehrens sind.
Bocholt war bisher immer Tolerant und Weltoffen – so muss es auch bleiben!