Nach Darstellung der Kommunalaufsicht (Dr. Kai Zwicker) ist der Ratsbeschluss vom 13.
April zu der Erhöhung der Grundsteuer B um 50 Prozent nicht zu beanstanden. Außerdem weist die Kommunalaufsicht in ihrer fast drei seitigen Stellungnahme an die Soziale Liste Bocholt (Soziale Liste) darauf hin, dass alle, die eine Beschwerde eingereicht haben, eine schriftliche Stellungnahme erhalten müssen. Die Soziale Liste hatte die Kommunalaufsicht eingeschaltet, nachdem die weit mehr als 1000 Beschwerden gegen die Grundsteuererhöhung zwar im Rat, aber nicht im Ausschuss für Anregungen und Beschwerden behandelt wurden. Für die Soziale Liste stellte sich daher die Frage, ob der Ratsbeschluss überhaupt rechtswirksam zustande kam.
Die Kommunalaufsicht weist allerdings ausdrücklich auf die Möglichkeit hin, dass eine Beteiligung des Ausschusses für Anregungen und Beschwerden nachgeholt werden kann. Davon hat die Soziale Liste heute mit einem Schreiben an Bürgermeister Peter Nebelo Gebrauch gemach, teilt Rainer Sauer mit (Vorsitzende dieser Wählergemeinschaft), in dem sie außerdem über einen heute eingereichten Bürgerantrag erreichen will, dass die Hebesätze für die Grundsteuer B in der Haushaltssatzung für das Jahr 2017 von 630 v.H. auf 420 v.H. gesenkt werden. Und: Die Mehreinnahmen durch die Erhöhung der Grundsteuer B im Jahr 2016 wieder vollständig an die Bürger zurückerstattet werden, denn die Grundsteuerhöhung hält die Soziale Liste für bürgerfeindlich und zutiefst unsozial. Die Entscheidung im Rat vom April zu der Erhöhung der Grundsteuer B soll somit rückgängig gemacht werden.
Beschlossen wurde die Grundsteuererhöhung durch die Mehrheit der Stimmen von CDU und Grünen. Hätten drei Ratsmitglieder nicht gefehlt, wäre die Entscheidung anders ausgefallen. Den Bürgerantrag hält die Soziale Liste daher für erfolgversprechend.