Nachdem die fast 1000 Beschwerden über die Erhöhung der Grundsteuer B um 50 Prozent nicht im Ausschuss für Anregungen und Beschwerden behandelt wurden, hat die Soziale Liste Bocholt nun die Kommunalaufsicht eingeschaltet.
Die Kommunalaufsicht soll prüfen, ob Bürgermeister Peter Nebelo gegen die Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen und gegen die Hauptsatzung der Stadt Bocholt verstoßen hat. Der Grund: Die beim Bürgermeisterbüro eingereichten Beschwerden (§ 24 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen) hätten nach § 6 der Hauptsatzung der Stadt Bocholt im Ausschuss für Anregungen und Beschwerden behandelt werden müssen. Nur dieser Ausschuss wäre befugt gewesen, die Beschwerden an den Rat zu übertragen. Die Beschwerden wurden jedoch direkt zur Behandlung in die Sitzung am 13. April an den Rat überwiesen.
Sollte Landrat Kai Zwicker (Kommunalaufsicht) der Sozialen Liste Recht geben, müsste nach Auffassung ihres Vorsitzenden Rainer Sauer der Rat über den Haushalt und die Haushaltssatzung erneut entscheiden. Bei einer erneuten Abstimmung würde es für diese „bürgerfeindliche und zutiefst unsoziale Grundsteuererhöhung“ keine Mehrheit mehr geben, mutmaßt Rainer Sauer. Beschlossen wurde die Grundsteuererhöhung durch die Mehrheit der Stimmen von CDU und Grünen.