Anträge zur Rathaussanierung
Alternativen angehen statt weiter Geld in den Sand setzen!
21. Juni 2023
1. Die Rathaus-Sanierung wird gestoppt.
2. Der Verwaltungsvorstand wird beauftragt, der Stadtverordnetenversammlung schnellstmöglich eine Konzeption für einen Rathaus-Neubau vorzulegen.
3. Zur Standortfrage legt der Verwaltungsvorstand der Stadtverordnetenversammlung unverzüglich städtische Grundstücke offen, die sich im Innenstadtbereich und im Kubaai-Gebiet befinden.
4. Zeitgleich wird seitens des Verwaltungsvorstandes geprüft, ob das Rathaus „Berliner Platz“ im jetzigen Zustand – bei Beibehaltung und Renovierung des Theatersaals – verkauft wird oder für einen anderen Zweck nutzbar gemacht werden kann.
Hier der vollständige Antrag – einfach anklicken!
So wurde im Rat darüber abgestimmt:
SPD | Grüne | Stadtpartei | FDP | Linke | AFD | Soziale Liste |
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Nein | Nein | Ja | Ja | Nein | Nein | Ja |
Anträge zur Rathaussanierung
Initiative zur Aufhebung des Denkmalschutzes und für Rathaus-Neubau!
24. Mai 2023
1. Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bocholt ruft die Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes NRW als oberste Landesbehörde dazu auf, die Unterschutzstellung des Rathauses Bocholt am Berliner Platz 1 als Denkmal aus finanziellen Gründen aufzuheben.
2. Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bocholt hält angesichts der bisherigen und der zu erwartenden Kostenexplosion und angesichts der zukünftigen finanziellen Lasten, die mit der Sanierung und ständigen Instandhaltung bzw. regelmäßig zu erwartenden Instandsetzungen verbunden sein werden, die Auswirkungen auf den Etat der Stadt Bocholt dauerhaft für unzumutbar.
3. Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bocholt beschließt, dass im Falle der Aufhebung des Denkmalschutzes das bisherige Rathaus abgerissen wird und an gleicher Stelle ein Rathausneubau mit Veranstaltungssaal und Theatersaal errichtet wird.
Hier der vollständige Antrag – einfach hier anklicken!
So wurde im Rat darüber abgestimmt:
SPD | Grüne | Stadtpartei | FDP | Linke | AFD | Soziale Liste |
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Nein | Nein | Enthaltung | Nein | Nein | Nein | Ja |
Anträge zur Rathaussanierung
Plan B als Alternativ-Lösung!
01. September 2021
1. Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, was eine kleine Sanierung des Rathauses am Berliner Platz – inklusive des Theatersaals – und zusätzlich ein neues Rathaus auf dem Gelände der ehemaligen Feuerwache An der Bleiche kosten.
2. Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, welche Kosten eingespart werden können, wenn alle Fachbereiche / Aufgabenbereiche und Beschäftigte, die außerhalb des Rathauses am Berliner Platz untergebracht sind, nach Fertigstellung im Rathaus Am Berliner Platz und im neuen Rathaus An der Bleiche untergebracht werden.
3. Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, ob nach Fertigstellung im Rathaus Am Berliner Platz ein öffentlicher Abstellplatz für Fahrräder und Räumlichkeiten für Treffen und Veranstaltungen von Vereinen, Organisationen und Gruppen eingerichtet werden können.
4. Die Verwaltung wird beauftragt, über die Prüfung des Plan B als Alternativlösung und den veranschlagten Kosten der Rathaussanierung von 64,73 Millionen Euro ein Ratsbürgerentscheid durchzuführen.
Abstimmungsergebnis 1 – 4:) 1 Ja-Stimmen 43 Nein-Stimmen 3 Enthaltungen
4.1 Über nachfolgende Änderungsanträge bitte ich abzustimmen, falls die Antragspunkte 1 – 4 abgelehnt werden:
5. Die Verwaltung wird beauftragt, eine externe Beratungsfirma zu beauftragen, um die veranschlagten Kosten der Rathaussanierung von 64,73 Millionen Euro zu überprüfen.
Abstimmungsergebnis 5:) 1 Ja-Stimmen 43 Nein-Stimmen 3 Enthaltungen
6. Die Verwaltung wird beauftragt, über die veranschlagten Kosten der Rathaussanierung von 64,73 Millionen Euro ein Ratsbürgerentscheid durchzuführen.
Abstimmungsergebnis 6:) 7 Ja-Stimmen 36 Nein-Stimmen 5 Enthaltungen
7. Die Abstimmung zum Rathausprojekt erfolgt frühestens in der Stadtverordnetenversammlung am 22.12.2021.
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Anfrage zur Rathaussanierung
01. September 2021
1. Warum wurde seitens des Bürgermeisters nicht die Initiative ergriffen, sei es durch Ministererlass oder sonstige Aktivitäten und Gespräche, den Denkmalschutz aufzuheben?
2.Die Kosten sind heute um ein vielfaches höher (65 Millionen Euro), als noch vor drei Jahren (37,5 Millionen Euro). Dies ist eine Kostensteigerung von 73 Prozent. Was genau ist die Ursache dafür?
3.Wie wird sichergestellt, dass die veranschlagten Kosten von knapp 65 Millionen Euro für die Rathaussanierung eingehalten werden?
4.Wie viele Kosten sind bis heute durch das Rathausprojekt entstanden?
5.Gibt es Maßnahmen, die aufgrund der Rathaussanierung zurückgestellt werden? Wenn ja, welche Maßnahmen sind das?
6.Wurde geprüft, ob statt einer Rathaussanierung auch andere Möglichkeiten bestehen, um die Kosten zu minimieren? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, welche Möglichkeiten bestehen und warum werden diese nicht umgesetzt?
7.Wird zugesichert, dass keine weiteren Gelder aus dem Topf für die Städtebauförderung für die Rathaussanierung entnommen werden?
8.Ist beabsichtigt, dass die Bürgerinnen und Bürger regelmäßig über die Baumaßnahmen und Kostenentwicklung informiert werden. Wenn ja, wie? Wenn nein, warum nicht?
9.In welcher finanziellen Größenordnung sind jährlich die Einsparungen durch die neue Heizungs- und Lüftungsanlage im Vergleich zu heute?
10.Worauf beruht die gemachte Aussage von Herrn Zöhler vom 23.08.2021, dass bei Starkregen und Hochwasser vom Wassergraben um das Rathaus herum keine Gefahr ausgehe?
11.Halten die Kellerwände, der Bauuntergrund und die Stahlkonstruktion es aus, dass dieses Gebäude um ein weiteres Stockwerk aufgestockt werden kann? Wenn ja, worauf beruht die Annahme?
12.Bleiben alle Bäume um das Rathaus herum bestehen?
13. Wann ist konkret die Fertigstellung, wann erfolgt der Einzug
(Monat/Jahr)? Inwieweit ist dies verbindlich?
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Hier die Antworten der Verwaltung – einfach anklicken!
Anträge zur Rathaussanierung
(Die Antragspunkte wurden geändert, siehe Antrag für die Ratssitzung am 01. September 2021)
Alternativ-Lösung statt einer millionenteuren Sanierung!
23. August 2021 / 01. September 2021
1. Der Bürgermeister wird ermächtigt, dass Gigaset-Gebäude, Kaiser-Wilhelm-Straße 52-58, 46399 Bocholt, zum marktüblichen Preis zu kaufen.
2. Im Gigaset-Gebäude verbleiben dauerhaft alle dort zurzeit tätigen Stadtbeschäftigten, die Fachbereiche und das Bürgermeisterbüro.
3. Im Gebäude Neutorplatz 1, 46399 Bocholt, verbleiben dauerhaft alle dort zurzeit tätigen Stadtbeschäftigten, das Bürgerbüro und das Ordnungsamt.
4. Im bisherigen Rathaus/Stadthaus, Berliner Platz 1, 46399 Bocholt, werden öffentliche Park- und Abstellmöglichkeiten für Fahrräder geschaffen, sowie Wohnungen, davon 60 Prozent Sozialwohnungen/bezahlbare Wohnungen und 40 Prozent Loft-Wohnungen*
5. Für die Schaffung von Sozialwohnungen/Loft-Wohnungen im bisherigen Rathaus/Stadthaus wird ein Architektenwettbewerb ausgeschrieben.
6. Auf dem Gelände der alten Feuerwache, An der Bleiche, wird ein Theatersaal mit integrierten Veranstaltungssaal errichtet, ggf. wird die Verwaltung der Stadtverordnetenversammlung dazu einen Alternativstandort vorschlagen.
7. Die Stadtverordnetenversammlungen und Ausschusssitzungen finden auch zukünftig in der Mensa der Gesamtschule, Rheinstraße 4, 46395 Bocholt, statt.
8. Über die vorgenannte Alternative, statt einer Rathaussanierung, entscheiden die Bocholter Bürgerinnen und Bürger mittels eines Ratsbürgerentscheids, welches zeitnah vorbereitet und durchgeführt wird.
9. Zur Konkretisierung der Antragspunkte 1-8, der Behandlung von Fragen und der Darstellung der Kosten, wird zeitnah eine Stadtverordnetenversammlung als Sondersitzung durchgeführt.
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Anträge zur Rathaussanierung
17. Februar 2021
1. Der Bürgermeisterder Stadt Bocholt wird beauftragt, be ider Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein- Westfalen, Frau Ina Scharrenbach, ein Ministerentscheid zu beantragen, womit die Unterschutzstellung des Stadthauses Bocholt, Berliner Platz 1, von November 2016 aufgehoben wird.
2. Der Entwurf des Antrages wird den Stadtverordneten zur Beschlussfassung in der Stadtverordnetenversammlung am 24. März vorgelegt.
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Hier das Protokoll der Stadtverordnetenversammlung dazu – einfach anklicken!
Anfrage zur Rathaussanierung
17. Februar 2021
1. Wie hoch sind die Nutzungskosten bei den in der Präsentation aufgeführten Varianten bei einer Nutzungsdauer von dreißig Jahren?
2. Welche Risiken bestehen bei einer Rathaussanierung im Bezug auf Mehrkosten und weitere Mängel und dergleichen?
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Prüfantrag zur Rathaussanierung
17. Februar 2021
1. Ob bei einer Rathaussanierung oder einem Rathausneubau ein Veranstaltungssaal integriert werden könnte.
2. Welche Mehrkosten dadurch entstehen.
3. Ob sich an den Mehrkosten Sponsoren beteiligen oder dafür Partnerschaften gewonnen werden könnten.
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So wurde im Rat darüber abgestimmt:
Anträge zur Rathaussanierung
02. Dezember 2020 / 29. Januar 2021 / 17. Februar 2021
1. Die Verwaltung unterrichtet die Stadtverordnetenversammlung schnellstmöglich, jedoch spätestens bis Mai 2021, wo – möglichst im Innenstadtbereich – ein neues Rathaus errichtet werden könnte und was ein Rathausneubau und eine Rathaussanierung kosten.
2. Die Verwaltung unterrichtet die Stadtverordnetenversammlung schnellstmöglich, jedoch spätestens bis Mai 2021, was ein Rathausneubau am Standort des jetzigen Rathauses inklusive Abriss kostet – und zwar mit der Variante Beibehaltung oder Neubau des jetzigen Theatersaales.
3. Der Bürgermeister Herr Thomas Kerkhoff wird beauftragt, die Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes NRW Frau Ina Scharrenbach zeitnah zu einer Stadtverordnetenversammlung, auch außerhalb der Stadtverordnetenversammlung, einzuladen, um gemeinsam mit der Ministerin im öffentlichen Teil der Sitzung über die Aufhebung des Denkmalschutzes Rathaus zu sprechen.
4. Die Stadtverordnetenversammlung führt einen Ratsbürgerentscheid durch, mit der Fragestellung, ob das Rathaus saniert, ein neues Rathaus gebaut oder eine Immobilie dafür gekauft werden soll.
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Hier das Protokoll der Stadtverordnetenversammlung dazu – einfach anklicken!
Anträge zur Rathaussanierung
(Ausschuss für Anregungen und Beschwerden)
10. Juli 2020
1. Das Rathaus am Berliner Platz 1 wird dem Landschaftsverband Westfalen- Lippe zum Kauf für einen symbolischen Preis von einem Euro angeboten.
2. Sollte der Landschaftsverband Westfalen-Lippe das Angebot nicht annehmen, wird das Rathaus bundesweit zum Kauf für einen symbolischen Preis von einem Euro ausgeschrieben.
3. Der Käufer sollte das Rathaus überwiegend als Kultureinrichtung und Freizeiteinrichtung umgestalten – mit entsprechenden Angeboten für alle Bürgerinnen und Bürger.
4. Grundstückseigentümer bleibt die StadtBocholt.
5. Auf dem Gelände des ehemaligen Brauhauses an der Kaiser Wilhelm Straße 25 wird ein neues Rathaus mit Theatersaal und Veranstaltungssaal gebaut.
6. Der Rat führt einen Ratsbürgerentscheid durch, um die Bürgerinnen und Bürger per Abstimmung an den Entscheidungen zu beteiligen.
7. Bis zum 31.08.2020 wird die Verwaltung dem Rat dazu eine Stellungnahme erarbeiten und vorlegen, in der die Vor- und Nachteile einschließlich die Kosten enthalten sind.
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So wurde im Rat darüber abgestimmt:
SPD | Grüne | Stadtpartei | FDP | Linke | Soziale Liste |
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Nein | Nein | Enthaltung | Nein | Nein | Ja |
Anfrage zur Rathaussanierung
24. Juni 2020
1. Werden die Kosten für die Rathaussanierung die 100-Millionen-Marke erreichen oder über 75 Millionen Euro hinausgehen? Wenn nein, gibt die Verwaltung dafür ihr Ehrenwort?
2. Wie soll das Millionenprojekt Rathaussanierung konkret finanziert werden?
3. Welche Kosten sind bereits für was entstanden?
4. Wurde seitens der Verwaltung geprüft, ob der finanzielle Schaden, der durch die verspätete Information des Bürgermeisters schwerwiegende Folgen nach sich ziehen wird, über eine Versicherung abgewickelt und übernommen werden kann (Schadenshaftung)? Denn dies hatte zur Folge, dass wegen Fristablauf kein Widerspruch gegen den Denkmalschutz mehr erhoben werden konnte. Wenn nein, warum nicht?
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Anträge zur Rathaussanierung
20. Dezember 2017
1. Der Rat der Stadt Bocholt beschließt die Durchführung eines Bürgerbegehrens zu der Frage, ob das jetzige Rathaus für 37,5 Millionen Euro saniert oder ein neues Rathaus gebaut werden soll?
2. Der Rat der Stadt Bocholt beschließt die Durchführung eines Bürgerbegehrens zu der Frage, ob die Stadt Bocholt für das Brauhaus an Herrn Theissen jährlich 180,000.00 Euro (gesamt: 5,4 Mio. Euro) geben soll.
3. Der Rat der Stadt Bocholt beschließt die Durchführung eines Bürgerbegehrens zu der Frage, ob die Stadt Bocholt für das Brauhaus an die Bürgerstiftung jährlich 180,000.00 Euro (gesamt: 3,6 Mio. bzw. 5,4 Mio. Euro) geben soll.
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Hier das Protokoll über die Abstimmung des Bürgerbegehrens – einfach anklicken!
Hier das Protokoll über die Abstimmung aller Anträge – einfach anklicken!
Konzept der Verwaltung – einfach anklicken!
So wurde im Rat darüber abgestimmt:
Abstimmungsergebnis Bürgerbegehren zur Rathaussanierung
SPD | Grüne | Stadtpartei | FDP | Linke | AFD | Soziale Liste |
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Nein | Nein | Nein | Nein | Nein | Nein | Ja |
Abstimmungsergebnis Bürgerbegehren zum Brauhaus
Bürgerbegehren zum Brauhaus | 18 Ja-Stimmen | 28-Nein-Stimmen | 1 Enthaltung |
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Prüfantrag zur Rathaussanierung
12. September 2017
1. Die Verwaltung wird beauftragt, zu prüfen, ob auf dem Brauhausgelände, Kaiser- Wilhelm-Straße, ein neues Rathaus mit Theatersaal und Veranstaltungssaal für mindestens 1000 Besucher errichtet werden kann.
2. Außerdem soll die Verwaltung prüfen, ob in dem neuen Rathaus auch alle Nebenstellen untergebracht werden können.
3. Zudem soll die Verwaltung ermitteln, welche Kosten durch den Bau eines neuen Rathauses entstehen und welche Einspareffekte durch die Einbeziehung der Nebenstellen erzielt werden können.