Jetzt geht’s los

Die Initiative für soziale Gerechtigkeit hat sich im April diesen Jahres gegründet. Bisher hatten die Akteure dieser Initiative, darunter auch Ratsfrau Bärbel Sauer, keine Räume, um sich zu treffen oder Veranstaltungen durchzuführen. Doch seit dem Wochenende hat sie  an der Dinxperloer Straße 63 eine Geschäftsstelle. In der Geschäftsstelle befinden sich ein Hauptraum, ein Büro und eine Küche. Die Miete und laufenden Kosten werden von den Gründern selber finanziert. Von außen sind die Räume durch eine Schaufensterscheibe einsehbar, auf der am Wochenende eine Folie angebracht wurde mit der Aufschrift „Soziale Liste Bocholt“. Unter dieser Formation will die Initiative bei der Kommunalwahl 2014 antreten. Ein Programm gibt es auch schon. Am Samstag, 8. Dezember, findet um 13 Uhr jedoch zunächst die offizielle Büroeröffnung statt. Alle Interessierten sind willkommen und sollten sich den Eröffnungstermin bereits heute schon fest im Terminkalender notieren.

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Stadt Bocholt soll dem Bündnis „Vermögenssteuer jetzt!“ beitreten

Für mehr Geld im städtischen Haushalt macht sich die im Bocholter Rat vertretene Initiative für soziale Gerechtigkeit stark. Ratsfrau Bärbel Sauer fordert daher in einem Bürgerantrag, dass die Stadt Bocholt dem Bündnis „Vermögenssteuer jetzt!“ beitreten soll. Weiterhin fordert die Bocholterin, dass sich die Stadtverordnetenversammlung eindringlich für die Einführung einer Vermögenssteuer ausspricht und sich Bocholts Bürgermeister Peter Nebelo gegenüber der Landes- und Bundesregierung entsprechend dafür einsetzt.

Vor allem macht die Initiative für soziale Gerechtigkeit die Steuersenkungspolitik der vergangenen Bundesregierungen für die dramatische Finanzsituation der öffentlichen Haushalte verantwortlich. Allein Bocholt hat einen Schuldenstand von 96,2 Millionen Euro. Privater Reichtum und öffentliche Armut bedingen einander.

Weiter heißt es im Bürgerantrag: „Die Einführung der Vermögenssteuer kann hier ein wichtiger Baustein zur Lösung dieser Probleme sein. Dazu hat sich ein breites Bündnis gegründet: Von Heiner Geißler, Sigmar Gabriel, Sven Giegold, Oskar Lafontaine bis zu Wissenschaftlern wie Prof. Dr. Rudolf Hickel und Prof. Dr. Friedhelm Hengsbach wird die Initiative „Vermögenssteuer jetzt“ parteiübergreifend unterstützt. Bocholt könnte durch den Beitritt ein wichtiges öffentlichkeitswirksames Signal senden und dadurch den Zusammenhang zwischen der angespannten Lage der Kommunalfinanzen einerseits und der fehlenden Besteuerung großer Vermögen andererseits verdeutlichen.“

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Initiative hat jetzt ein Büro an der Dinxperloer Straße 63

Die Initiative für soziale Gerechtigkeit hat jetzt in Bocholt an der Dinxperloer Straße 63 ein Büro. Am letzten Samstag (28. Oktober) hatten die Mitglieder reichlich mit Reinigungsarbeiten zu tun. Jetzt werden die zwei Räume und die Küche nach und nach eingerichtet. Bereits in zwei Wochen soll das Büro fertiggestellt sein. Offizielle Eröffnung ist am Samstag, 8. Dezember. Ratsfrau Bärbel Sauer will dort dann auch wieder regelmäßig Bürgersprechstunden anbieten. Auch wöchentliche Treffen sind geplant, an denen alle interessierten BürgerInnen teilnehmen können. Auf dem Foto sind unsere „Handwerkerinnen“ beim ausmessen zu sehen.

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Bocholter Initiative fordert Geschwindigkeitsanzeigen vor Schulen

Mit Blick auf die nächste Radar-Blitzaktion am Mittwoch dieser Woche fordert die im Rat der Stadt Bocholt vertretene Initiative für soziale Gerechtigkeit in einem Bürgerantrag die Anschaffung und den Einsatz von Geschwindigkeitsanzeigen vor Bocholter Schulen.

Ratsfrau Bärbel Sauer sagt zum Inhalt des Bürgerantrages: „Besonders an unseren Schulen müsste noch einiges getan werden, um unseren Kindern einen sicheren Schulweg zu gewährleisten. Der Einsatz von Geschwindigkeitsanzeigen wäre dazu ein gutes Mittel. Das ist jedenfalls besser und effektiver als ein Verwarnungsgeld, vor allem wirkt es sofort.“

Zur Frage der Finanzierung fordert die Initiative, dass dafür die Einnahmen aus der Radar-Blitzaktion verwendet werden sollen. Nach Kenntnisstand der Initiative erhalten die Kommunen immerhin die vollständigen Einnahmen aus dieser Aktion. Somit also auch die Stadt Bocholt.

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Bocholter Initiative äußert sich ablehnend zu den Gigaset-Maßnahmen

Die parteiunabhängige „Initiative für soziale Gerechtigkeit“, die im Bocholter Stadtrat vertreten ist, äußert sich über den Arbeitsplatzabbau beim Telefonhersteller Gigaset ablehnend.

Rainer Sauer, der Pressesprecher der Initiative, erklärt dazu: „Gigaset ist nicht zum ersten Mal der „große Wurf“ gelungen, der ausschließlich auf Arbeitsplatzvernichtung und Lohnverzicht hinausläuft und so nie und niemals akzeptiert werden darf. Die einen müssen länger arbeiten, die anderen werden in die Arbeitslosigkeit geschickt. Hinzu kommt noch, dass Weihnachtsgeld und Urlaubsgeld gestrichen werden. Und manche Telefone bzw. Ladeschalen in einem Bocholter Nachbarbetrieb für einen Armutsstundenlohn von gerade mal nur 6,20 Euro montiert werden. Die diese arbeiten dort verrichten, es sind nahezu alles Frauen, bekommen zudem weder den Lohn bei Krankheit noch an Feiertagen fortgezahlt. Gesetzlicher Urlaubsanspruch  wird ihnen überhaupt nicht gewährt. Über dies sind uns mindestens zwei Fälle bekannt, dass Personen, die sich beim Klausenhof in Maßnahmen befinden, eine Beschäftigung in einem Leiharbeitsverhältnis für das Werk in Bocholt angeboten worden sein sollen – und das zu einen weitaus geringeren Lohn. Transfergesellschaft ist gut und schön, aber den Vorteil davon hat vornehmlich Gigaset. Denn die davon Betroffenen gehen so zum Zeitpunkt der Beendigung des Arbeitsverhältnisses leise und nahtlos in dieser Gesellschaft über. Und für Gigaset ist somit jedes Risiko ausgeschlossen.  Bei all diesen Maßnahmen bleibt die Frage, auf was verzichten die Manager in der obersten Etage von Gigaset? Bis jetzt jedenfalls sind immer nur die Beschäftigten die Dummen. Gefragt ist vielmehr ein zukunftsweisendes Konzept, das alle Beschäftigen mitnimmt und eine echte Standortsicherung beinhaltet.  Auch muss aufgearbeitet werden, ob nicht Versagen der Manager Auslöser für die Entwicklung bei Gigaset ist.“

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Bocholt: Bürgerantrag soll die Herausgabe von Bürgerdaten verhindern

Nachdem kürzlich im Bundestag das „Gesetz zur Fortentwicklung des Meldewesens“ durchgepeitscht wurde, regt sich nun in Bocholt Widerstand. Der Grund: Das Gesetz ermöglicht den Einwohnermeldeämter, sämtliche Bürgerdaten an Adresshändler und Werbetreibende herauszugeben.

„Dieses Gesetz nimmt jeden Bürger das Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Daher muss die Herausgabe und Weitergabe von entsprechenden Daten seitens der Verwaltung unter allen Umständen vermieden werden“, fordert die in Bocholt vor drei Monaten gegründete Initiative für soziale Gerechtigkeit und hat dazu am Montag dieser Woche einen Bürgerantrag beim Bürgermeisteramt der Stadt Bocholt eingereicht. „Jetzt liegt das Schicksal der Bürger in den Händen des Bürgermeisters und der Stadtverordnetenversammlung“ erklärt  der Pressesprecher der Initiative Rainer Sauer, die beschließen soll, dass die Verwaltung aufgefordert wird, keine Bürgerdaten an Adresshändler und Werbetreibende weiterzugeben.

Die Initiative bezeichnet den Vorgang als ungeheuerlich und zugleich als Skandal, wie Bürgerrechte und Datenschutz außer Kraft gesetzt werden – und das von nur einer Handvoll Politikern, die dieses Gesetz in einer Art „Hau-Ruck-Aktion“ im Bundestag beschlossen haben. Bürgerantrag zum herunterladen: Bürgerantrag_Meldewesen_09072012

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Bocholter macht mit: Verfassungsbeschwerde gegen den „Fiskalpakt“

Am Freitag wird der Bundestag über den sogenannten „Fiskalpakt“ beschließen. „Der Fiskalpakt schwächt die Demokratie, er ist ökonomisch schädlich und sozial unverträglich“, sagt Rainer Sauer und wird sich deshalb der Verfassungsbeschwerde anschließen, die der Verein „Mehr Demokratie“ organisiert hat. Vertreten werden der Bocholter und die weiteren Teilnehmer mit der Bürgerklage vor dem Bundesverfassungsgericht durch die ehemalige Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin.

Es könne nicht sein, dass die Bürger außen vor bleiben. Hierüber müsse es eine Volkabstimmung geben, fordert Sauer, der im Bocholter Raum bei der vor drei Monaten gegründeten Initiative für soziale Gerechtigkeit mitmacht:

„Der Fiskalpakt schreib Sozialabbau fest, verbietet Sozialprogramme in Krisenzeiten, nimmt dem Bundestag das Haushaltsrecht, hat keine Ausstiegsklausel und lässt die Ursachen für die Krise völlig unberücksichtigt. Und: Der Fiskalpakt hat eine eingebaute Investitions- und Wachstumsbremse. Durch den Vertrag wird die Schuldenbremse für die Bundesländer wie NRW von 2020 auf 2013 vorgezogen – mit absehbar verheerenden Folgen für die Haushalte von Städten und Gemeinden und damit auch für uns in Bocholt. Dadurch werden Zukunftsinvestitionen in Bildung und Infrastruktur blockiert, obwohl deren Renditen wirtschaftlich und gesellschaftlich höher sind, als ihre Finanzierungskosten.“

Die Verfassungsbeschwerde wird direkt nach der Bundestagssitzung beim Bundesverfassungsgericht eingereicht.

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Große Zustimmung für Gesamtschule in Bocholt

Große Zustimmung gab es am Samstag, 16. Juni, für die Errichtung einer Gesamtschule am Aktionsstand der Initiative für soziale Gerechtigkeit, die sich vor zwei Monaten in Bocholt gründete und für diese Schulform geworben hat . Rund 150 Kinder beteiligten sich am „Gesamtschul-Glücksrad“, an dem über die Vorteile einer Gesamtschule informiert wurde. Obendrein gab es für die Kleinen kleine Gewinne. Jedoch das Mitmachen zählte. Auch die Eltern zeigten Interesse, sich vor allem aufgeschlossen gegenüber einer Gesamtschule.

Bärbel Sauer, die als Mitglied dieser Initiative im Rat vertreten ist, schätzt den Bedarf an einer Gesamtschule als sehr hoch ein. Sauer hat sich im Rat bisher vehement für eine Gesamtschule ausgesprochen und schon immer den Elternwillen im Vordergrund gestellt: „Alleine der Elternwille ist ausschlaggebend, nämlich Kinder an einer Gesamtschule erfolgreich anzumelden, damit sie – je nach Entwicklung – den bestmöglichen Schulabschluss bis zum Abitur erreichen können. Dies bedeutet: Ein längeres gemeinsames Lernen, individuelle Förderung und für alle Kinder die gleichen Bildungschancen.“ Noch bis Montag, 18. Juni, werden die Eltern der Grundschüler in der zweiten und dritten Schulklasse befragt, ob es eine Gesamtschule in Bocholt geben soll.

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Gesamtschule oder Sekundarschule: Allein der Elternwille zählt!

Die CDU-Fraktion wollte mit einem Bürgerentscheid ganz sicherlich die Errichtung einer Gesamtschule in Bocholt verhindern. Ratsfrau Bärbel Sauer, die der Bocholter „Initiative für soziale Gerechtigkeit“ angehört, hat hingegen immer wieder gefordert, dass der Elternwille zählt und sich zugleich in dieser Frage gegen einen Bürgerentscheid ausgesprochen. Nun bekommt sie indirekt vom Schulministerium Rückenwind. In einem Schreiben an die Stadt Bocholt stellt das Schulministerium nämlich klar, dass in der Schulfrage der Elternwille entscheidet. Nachfolgend die ungekürzte Stellungnahme des Ministeriums für Schule und Weiterbildung NRW:

„Auf Ihre Bitte um Stellungnahme zum Vorhaben der Stadt Bocholt, „die Bürgerinnen und Bürger per Ratsbürgerentscheid darüber bestimmen zu lassen, ob in Bocholt eine Sekundar- oder Gesamtschule eingerichtet wird“ empfehle ich, der Stadt Bocholt von diesem Vorgehen abzuraten.

Gemäß § 26 Absatz 1 Satz 2 der Gemeindeordnung NRW kann der Rat beschließen, dass über eine Angelegenheit der Gemeinde ein Bürgerentscheid stattfindet. Zulässigkeitsvoraussetzung des Bürgerentscheids ist aber, dass die Angelegenheit zulässigerweise inhaltlich vom Rat entschieden werden kann. Durch diesen Bürgerentscheid kann also lediglich förmlich ein ansonsten zu fassender Ratsbeschluss, nicht aber ein spezialgesetzlich vorgesehenes weiteres Verfahren ersetzt werden.

Nach § 78 Absatz 4 Satz 2 SchulG ist ein Schulträger zur Schulerrichtung verpflichtet, wenn ein entsprechendes Bedürfnis besteht. Bei der Feststellung des Bedürfnisses ist gemäß § 78 Absatz 5 SchulG auch der Wille der Eltern zu berücksichtigen. Nach der gesetzgeberischen Wertung stellt sich daher das einzuhaltende Verfahren in der Regel so dar, dass zunächst das Bedürfnis zu ermitteln ist und auf dieser Basis ein Schulerrichtungsbeschluss erfolgt. Gemäß dem RdErl. d. Ministeriums für Schule und Weiterbildung v. 6. 5. 1997 „Errichtung, Änderung und Auflösung von weiterführenden allgemeinbildenden Schulen und Berufskollegs“ ist für eine rechtserhebliche Feststellung des Bedürfnisses der Wille der Erziehungsberechtigten zur schulformbezogenen Nachfrage in einem förmlichen Verfahren zu ermitteln.

Die Stadt Bocholt hat zwischenzeitlich zwar eine Elternbefragung vor-gelegt, es bestehen jedoch erhebliche Zweifel, dass diese zu einer verbindlichen Bedürfnisfeststellung geeignet ist. Gemäß Ziffer 2.1 b) des vorgenannten Runderlasses muss die Fragestellung eindeutig und dar-auf gerichtet sein, ob die Erziehungsberechtigten daran interessiert sind, ihr Kind an der zu errichtenden Schule anzumelden. Dabei kann den Erziehungsberechtigten auch die Möglichkeit gegeben werden, ihr Interesse an einer anderen Schulform anzugeben. Die Stadt Bocholt hat die Eltern des 3. und 4. Jahrgangs der Grundschulen für jede hypothetische Schulformempfehlung (Hauptschule/ Realschule/ Gymnasium) um Angabe gebeten, an welcher Schulform sie ihr Kind anmelden würden. Diese Vorgehensweise hat dazu geführt, dass beispielsweise auch die Eltern, die bei ihrem Kind von einer Gymnasialempfehlung ausgehen, angegeben haben, an welcher Schulform sie eine Anmeldung vornehmen würden, bekäme das Kind eine Hauptschulempfehlung. Dabei rechneten selbst nur 7,5 % der Eltern zum Zeitpunkt der Befragung mit einer Hauptschulempfehlung. Insgesamt sind damit bei 1074 zurückgegebenen Befragungsbögen 3523 Angaben zur Wahl der Schulform gemacht worden. Dies vermittelt zwar ein allgemeines Stimmungsbild dahingehend, dass z.B. insbesondere im Fall einer Haupt- und Realschulempfehlung die Schulform Gesamtschule bevorzugt wird, lässt jedoch nicht ohne weiteres konkrete Rückschlüsse zu, wie viele Eltern insgesamt tatsächlich im Falle der Errichtung eine Anmeldung ihres Kindes an einer Gesamtschule beabsichtigen. Ein genaues Datum der Elternbefragung ist darüber hinaus nicht ersichtlich. Für eine Schulerrichtung zum Schuljahr 2013/ 2014 sind die Schulformwünsche der Eltern der Grundschulkinder, die sich gegenwärtig im vierten Jahrgang befinden, jedenfalls nicht relevant.

Der vorgesehene Ratsbürgerentscheid ist auch nicht geeignet, das Bedürfnis selbstständig festzustellen und somit die Elternbefragung zu ersetzen. Abgesehen davon, dass dies weder durch das Schulgesetz noch den entsprechenden Runderlass vorgesehen ist, wenden sich die Elternbefragung und der Bürgerentscheid an völlig unterschiedliche Adressatenkreise. Die Elternbefragung orientiert sich mit der Beschränkung auf die Eltern der Grundschulkinder, die für den Besuch der Schule in Betracht kommen (das sind mindestens die, die den Eingangsjahrgang bilden würden), an dem für die Bedürfnisfeststellung tatsächlich relevanten Personenkreis. Dem gegenüber sind bei dem beabsichtigen Bürgerentscheid alle „Bürger“, d.h. alle, die zur Teilnahme an Gemeindewahlen berechtigt sind, stimmberechtigt. Dies ist ein Personenkreis, der einerseits deutlich über den Kreis der Grundschuleltern hinausgeht, andererseits einen erheblichen Teil der Grundschuleltern ausschließt. Ausgeschlossen wären z.B. gemäß § 7 KWahlG Eltern mit „Nicht-EU Staatsangehörigkeit“. Insgesamt ermöglicht daher dieses Verfahren keine verlässliche Bedürfnisfeststellung.
Selbst wenn man jedoch davon ausgeht, dass die bereits durchgeführte Elternbefragung ein hinreichendes Bedürfnis für die Sekundar- oder Gesamtschule belegt oder alternativ eine förmliche Elternbefragung erneut vorgenommen wird, erscheint ein sich daran anschließender Bürgerentscheid  unzulässig. Ist ein Bedürfnis festgestellt und die Mindestgröße gewährleistet, so besteht gemäß § 78 Absatz 4 eine Verpflichtung zur Schulerrichtung. Es ergibt sich insoweit keine echte Wahl für die Ratsmitglieder bzw. die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Bocholt, ob die Schule, für die das Bedürfnis besteht, errichtet werden soll. Der Ratsbeschluss, an dessen Stelle der Bürgerentscheid träte, hat hier die bestehende gesetzliche Verpflichtung zur Schulerrichtung lediglich nachzuvollziehen. Ein dem festgestellten Bedürfnis zuwiderlaufendes Ergebnis des (Rats-)Bürgerentscheides wäre daher zu beanstanden.

Grundsätzlich eignet sich das Instrument des Bürgerentscheides bereits nicht, um eine Auswahl zwischen zwei Schulformen zu treffen. Gemäß § 26 Absatz 7 GO kann über die gestellte Frage in einem Bürgerentscheid nur mit Ja oder Nein abgestimmt werden. Der durchgeführte Bürgerentscheid hat die Wirkung eines Ratsbeschlusses. Er muss ei-nen vollziehbaren Inhalt haben. Ein Bürgerbegehren muss daher auch so konkret formuliert sein wie ein Ratsbeschluss. Unzulässig ist es, zwei einander ausschließende Alternativen zur Entscheidung zu stellen. Zwar können zu einer Angelegenheit mehrere Fragen gestellt werden, die in einem Sachzusammenhang stehen, es ist jedoch nur eine Gesamtbeantwortung im Sinne eines Ja oder Nein zulässig (vgl. Rehn/ Cronauge u.a., Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen – Kommentar, § 26 GO S. 7).
Es ist insoweit nicht ersichtlich, wie die Stadt Bocholt über einen Ratsbürgerentscheid eine Entscheidung zwischen zwei Schulformen herbeiführen will.
Ich empfehle vor diesem Hintergrund deutlich, die Stadt Bocholt dahingehend zu beraten, dass sie eine erneute Elternbefragung der gegenwärtigen Jahrgänge 2 und 3 der Grundschulen mit einer eindeutigen Fragestellung durchführt und auf einen Ratsbürgerentscheid zur Errich-tung einer Sekundar- oder Gesamtschule verzichtet.“

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Ratsfrau Bärbel Sauer begrüßt Entscheidung der Rheder Ratsfraktionen zum Thema Gesamtschule

In Rhede haben sich die Ratsfraktionen für eine Gesamtschule ausgesprochen. Bärbel Sauer, Ratsmitglied für die „Initiative für soziale Gerechtigkeit“ im Bocholter Stadtrat begrüßt die Einigkeit für diese Schulform und erklärt dazu:

In Bocholt ist die CDU-Fraktion noch weit entfernt von einer Gesamtschule. Stattdessen will sie zur Frage Sekundarschule oder Gesamtschule einen 70 000 Euro teuren Bürgerentscheid, obwohl aus dem Schulentwicklungsplan klar hervorgeht, dass nach dem Elternwille auch in Bocholt eine Gesamtschule kommen muss. Schließlich war es die CDU-Fraktion, die immer wieder beteuert hat, dass sie das Ergebnis des Schulentwicklungsplans akzeptieren werde. Dies gilt es jetzt umzusetzen statt den Elternwille nun in Frage zu stellen. Die Bocholter CDU-Fraktion sollte nun dem Beispiel ihrer Parteifreunde in Rhede folgen und sich der Gesamtschule nun nicht mehr in den Weg stellen. Das würde den Willen der Eltern entsprechen und zudem viel Geld sparen. Überdies würde Bocholt gut zu Gesicht stehen, Rahmenbedingungen zu schaffen, die unseren Kindern ein längeres gemeinsames Lernen ermöglichen.

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